Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.01.2023, 12:48:24   #6
gsmattis
Stammtisch Hamburg
 
Benutzerbild von gsmattis
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Extertal
Alter: 36
Beiträge: 8.808
Baujahr: 1999
Kilometer: 158000
Standard

Zitat:
Zitat von AmigaHarry Beitrag anzeigen
Müsst ihr in Deutschland das überhaupt mitführen? Ich meine gehört zu haben, das die Streifen bei euch online sind und das per Computer prüfen können.
Ob die das können weiß ich nicht, aber viele wollen das gar nicht.
Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Edit:
Da du ja Paragraphen wolltest: Die einschlägigen Bestimmungen bezüglich der vorgeschriebenen Dokumente enthalten immer auch eine Mitführ- und Aushändigungspflicht § 11 Abs.6 FZV und § 4 Abs. 2 FEV
Danke für die Quelle. So richtig lese ich da aber nicht raus, dass es um ABE etc geht.
Eine Aushändigung kann dann mMn aber auch in Form von der geöffneten Datei auf dem Handy erfolgen. Ist ja mitgeführt und ausgehändigt. Ich mein, es betrifft mich nicht, weil ich es ja als Papier dabei habe, aber es geht ja auch ums grundsätzliche.
__________________
Bandit 1200
TL1000S
weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
gsmattis ist offline   Mit Zitat antworten