Zitat:
Zitat von AmigaHarry
Müsst ihr in Deutschland das überhaupt mitführen? Ich meine gehört zu haben, das die Streifen bei euch online sind und das per Computer prüfen können.
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Ob die das können weiß ich nicht, aber viele wollen das gar nicht.
Zitat:
Zitat von berndy
Edit:
Da du ja Paragraphen wolltest: Die einschlägigen Bestimmungen bezüglich der vorgeschriebenen Dokumente enthalten immer auch eine Mitführ- und Aushändigungspflicht § 11 Abs.6 FZV und § 4 Abs. 2 FEV
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Danke für die Quelle. So richtig lese ich da aber nicht raus, dass es um ABE etc geht.
Eine Aushändigung kann dann mMn aber auch in Form von der geöffneten Datei auf dem Handy erfolgen. Ist ja mitgeführt und ausgehändigt. Ich mein, es betrifft mich nicht, weil ich es ja als Papier dabei habe, aber es geht ja auch ums grundsätzliche.