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Alt 05.04.2023, 19:14:10   #2
diggerbub
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Dein Fahrzeug muss im Zustand sein, wie es mal die Homologation bekommen hat, alle Abweichungen sind eintragungspflichtig, bzw. brauchen irgendeine Form der Bauartgenehmigung.
Wenn Du ein Gabeloberteil von einer GS mit breitem Lenker auf eine GS mit Stummellenker baust, ist das nicht original. Wenn das keiner merkt, ist es in meinen Augen ok. Meine Augen sind nicht immer rechtskonform.
Man könnte sich auch zwei Lenkerhalteblöcke von einem anderen Modell auf das originale Oberteil schrauben und einen breiten Lenker montieren, könnte man, führt aber auch zum Erlöschen der BE. Jetzt wird es philosophisch, ist die BE erloschen, wenn den Umbau keiner bemerkt?
Katze im Karton oder nicht, muß jeder für sich entscheiden.

Gruß

Volker
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....früher war aber mehr Lametta!!
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