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Alt 10.11.2023, 14:31:51   #15
Stoermy
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So kleines Update:

TÜV hat per sé nichts dagegen dies einzutragen, falls Suzuki mir kein Gutachten bzw Schriftstück schicken kann, wo diese Gabelbrücke Original ab bj 89- glaube 96 auf der GM51A bzw an der GS500 verbaut wurde/war.

Hab Suzuki mal angeschrieben, muss noch auf eine Antwort warten.

Lt. Vorbesitzer war allerdings mal eine Gabelbrücke mit eingegossenen Halterungen Verbaut, nur wurde diese mal ausgetauscht, warum... weiß man nicht!.

TÜV, würde falls es zur Eintragung kommen sollte, nur die unten versehene Nummer des Originalteils verwenden.

Ist schon mal Positiv soweit ^^.
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Leben und Leben lassen

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