Zitat:
Zitat von Stoermy
1: TÜV hat per sé nichts dagegen dies einzutragen, falls Suzuki mir kein Gutachten bzw Schriftstück schicken kann, wo diese Gabelbrücke Original ab bj 89- glaube 96 auf der GM51A bzw an der GS500 verbaut wurde/war.
Hab Suzuki mal angeschrieben, muss noch auf eine Antwort warten.
2: Lt. Vorbesitzer war allerdings mal eine Gabelbrücke mit eingegossenen Halterungen Verbaut, nur wurde diese mal ausgetauscht, warum... weiß man nicht!.
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Zu 1: es gibt kein Gutachten für Original Teile!
Zu 2: ist dies dokumentiert bzw. Eingetragen?