Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.03.2025, 10:12:36   #5
Kay73
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 53
Beiträge: 1.564
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
Standard

Materialgutachten reicht ebenso wie ein Teilegutachten nicht aus.

Da es ein Sachverständiger ohnehin eintragen muss, kannst Du ihn auch im Vorfeld fragen, ob ein Materialgutachten ausreicht - oder ob er erst ab Teilegutachten zum Abnicken bereit ist.


Ala ABE das einfache mitführen eines Materialgutachtens reicht nicht einmal bei der HU aus! (Gerne umschrieben mit "Den TÜV hats nicht gestört" oder auch "den Prüfer hats nicht gestört")
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten