Natürlich hat sich seit 2010 einiges geändert:
Aktuelle Bußgelder Überziehen HU:
Bis zu zwei Monate: 15 Euro. Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro. Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Kurzzeitkennzeichen bekommt man nur mit gültiger HU oder der Auflage direkt zur HU zu fahren. Es haben einfach zu viele "Schlauberger" die Kurzzeitkennzeichen dazu missbraucht mit ihren verkehrsunsicheren Vehikeln herumzufahren.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
|