Also, es muss in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für vorne und hinten mindestens eine Reifengröße eingetragen sein. Und die Spezifikation ergibt sich aus dem Traglastindex und dem Geschwindigkeitsindex.
Bei der GS sind das standardmäßig 110/70/17 54 H vorne und 130/70/17 62 H hinten.
Davon abweichende Größen muss man eintragen lassen.
Wenn einmal ein bestimmter Reifen eingetragen ist, hat man verloren. Dann muss man diesen Reifen immer aufziehen lassen oder einen anderen eintragen lassen. Die Eintragung kostet immer Geld.
Wenn es den BT46 nicht mit den vorgegebenen Spezifikationen gibt, würde ich auf einen anderen Reifen einer anderen Marke ausweichen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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