12.10.2004, 18:00:25
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#7
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Zitat:
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Zitat von Sani
genau ab zur Werksatt und ne dicke Rechnung austellen lassen, und dann wieder ab zum Tüv, der muss doch dann bezaheln,sind doch versichert... 
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Einen Schaden hätte man sofort an der Kasse, bzw. beim Dienststellenleiter melden mässen, dafür ist es jetzt zu spät.
Beweise jetzt mal, das der Schaden nicht von einem anderen Umfaller herrührt, oder der TÜVler braucht nur abzustreiten, das er umgefallen ist.
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