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Alt 19.12.2004, 09:57:10   #3
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3. Wenn du es entdrosselt fährst obwohl es gedrosselt ist und die Polizei aus welchem Grund auch immer Wind kriegt, kriegst du auch eine Strafe - zu sagen "Der Vorbesitzer wars!" zieht da nicht, da du nie beweisen kannst wer wann die Drossel rausgenommen hat..
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