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Alt 20.12.2004, 13:59:22   #9
The_Master
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Zitat:
Zitat von Sco
3. Wenn du es entdrosselt fährst obwohl es gedrosselt ist und die Polizei aus welchem Grund auch immer Wind kriegt, kriegst du auch eine Strafe - zu sagen "Der Vorbesitzer wars!" zieht da nicht, da du nie beweisen kannst wer wann die Drossel rausgenommen hat..
Das ist schwachsinn, solange du sie offen fahren darfst, also keine beschränkung auf deinem Lappen hast.
Du kannst ja auch über Vergasereinstellen PS verlieren, wenn du den extrem verstellst sogar ne ganze Menge und musst du deine Dummheit dann auch in den Brief eintragen???
Und wie sollen die rausbekommen ob die gedrosselt ist, obwohl offen eingetragen. kannst ja immer sagen da stimmt was am Gaser nicht oder ich hab den Hahn halt nicht bis hinten aufgedreht.
Wenn sie aber gedrosselt eingetragen ist und sie aber offen gefahren wird, ist der Halter dafür verantwortlich. Selbst wenn du die Drossel von ner Fachwerkstatt eingebaut wurde. Und du als Halter bist in der Beweispflicht, die Drossel nicht ausgebaut zu haben.
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben!
MFG
The_Master
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