Reifenfreigaben
Sogenannte Herstellerbindung,
also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen
Fahrzeugscheinen
eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines
Beschwerdeverfahrens
der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt)
angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei
Neufahrzeugen
zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin
ihre
rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.
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