japp und genau das is das Problem...
Man muss das den leuten erstma nachweisen können, dass sich Verkäufer und ein Bieter untereinander abgesprochen haben bzw. , dass ein Verkäufer mit seinem 2. eBay-Namen bei seiner eigenen Auktion bietet... Wobei sich zweiteres leichter rausfinfen lassen würde, denk ich...
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