Aus Lichttechnische Einrichtungen
an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern im Downloadbereich zu finden
Zitat:
2.11 Weitere Leuchten nach EWG
(Fundstelle: 93/92/EWG Anh. V Nr.6.8; 6.9; 6.11)
Nebelschlußleuchte, Warnblinkanlage vor EZ 17.06.2003,
seitliche nicht dreieckige Rückstrahler, reflektierende, weiße
Reifenflanken, Parkleuchten, Rückfahrscheinwerfer sind zulässig.
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Mit Parkleuchten meinen die wohl Standlicht würd ich mal behaupten
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben!
MFG
The_Master
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