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:
geblitzt
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09.02.2005, 17:26:49
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17
nilsHH
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Zitat:
Zitat von
werwolf
also wenn ich 3 Monate nach der "Tat" keinen Bußgeldbescheid bekommen habe können sie mir nix mehr, oder wie?
Nee, drei Monate nach der Tat bis der Brief kommt. Sobald sie den Fall bearbeiten nix mehr mit Verjährung
nilsHH
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