Thema: geblitzt
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Alt 13.02.2005, 15:04:15   #53
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sorry aber so viel bullshit wie in diesem thread habe ich schon lange nicht gelesen...
jeder weiss es besser.

So siehts rechtlich aus:

StVG § 26
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.


StVZO § 31a Fahrtenbuch
(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere
auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge
die Führung eines
Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer
Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde
kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeug bestimmen.
(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein
bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1. vor deren Beginn
a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift
einzutragen.
(3) Der Fahrzeughalter hat
a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
b) sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle
festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit,
für die es geführt werden muß, aufzubewahren.


Also nix mit... "einfach nix tun".... oder "Fahrtenbuch in Kauf nehmen Fahrzeug verkaufen und wiederkaufen dann ist Fahrtenbuch weg...."

Alles klar oder sonst noch fragen...
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