Hallo erstmal...
Zitat:
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Zitat von hellmut
... falls du einen vertrag hast, in dem steht das nur bestimmte personen fahren könntest das ändern lassen, is aber auch net schlimm wenn net: wenn was passiert zahlt sie trotzdem, du musst nur den beitrag nachzahlen, als wenn du gleich so versichert gewesen wärst - macht eh net viel aus...
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Sicher....
Dein Kumpel überholt mit der geliehenen Maschine(die er laut Versicherung nicht bewegen darf) ein anderes Auto, verliert dabei die Kontrolle und schlingert über die Strasse. Ein entgegenkommender Tanklastwagen muß ausweichen und rast einen Hügel runter in eine Einkaufsstrasse. Das halbe viertel brennt ab und deine Versicherung sagt: Kein Problem, überweisen sie die 16,96 Euro nachträglich. Über den Schaden von mehreren Millionen kümmern wir uns schon....sicher.....na klar....
Wenn dein Kumpel mit der geliehenen GS(vorrausgesetzt er darf sie fahren) einen Unfall baut, ist nur deine Versicherung für den Schaden zuständig.
Wenn du das Geld von ihm wieder haben möchtest, muß er es aus eigener Tasche zahlen, seine Privathaftpflicht zahlt da nix.
Es sei denn er hat sie entwendet, aber dann musst du auch Anzeige erstatten...
Michael