Thema: führerschein
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Alt 09.03.2005, 19:00:19   #10
Cadfael
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Hallo Leute,

meines Wissens ist das so ...

Klar; die Stufenreglung (34PS) gilt ab Datum Motorradführerschein.

Da ich ein Grufi bin (41) kenne ich mich mit den heutigen Regelungen nicht so aus (Führerschein auf Probe); aber ...

Der Moppedführerschein ist lediglich eine "Erweiterung des Führerscheins"! Daher fängt meines Wissens keine neue Probezeit an!
Es gilt die Probezeit des ersten Führerscheins - also der Autoführerschein 1/2 zuvor. Die Probezeit wird nicht verlängert. Aber besser kurz deinen ehemaligen Fahrlehrer anrufen. Der weiß das 100%ig.

Habe das vor 10 Jahren auch gefragt als ich den 1er (Aer) machte. Probezeit gab's ja 1984 als ich den Auto-Lappen machte noch nicht. Mein 1er war eine "Erweiterung der Fahrerlaubnis". Deshalb hatte ich mit Probezeit (so wie 18 Jährigen neben mir in der Fahrschulbank) nix am Hut!

Gruß
Andreas
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