Hi,
so wie Cadfael es schreibt stimmt das! Die Probezeit beginnt wenn du deine erste Führerscheinklasse bestanden hast. Egal ob das Auto Motorrad oder sonst was ist. (Außer Klasse M (Roller) und S soviel ich weiß. Ich habe z.B. mit 16 Jahren A1 gemacht und jetzt wo ich 18 bin hab ich keine Probezeit mehr obwohl ich gerade erst den Auto und Motorrad Führerschein habe.
Mit 34 PS musste auch 2 Jahre fahren aber ab dem Datum wo du die Motorrad Prüfung bestanden hast (bzw. das was auf der Rückseite auf dem Führerschein neben Motorrad steht + 2 Jahre eben.
Also wenn du heute vor 2 Jahren den Führerschein bekommen hast, (09. März 2003) dann kannste nix mehr wegen der Probezeit befürchten.
MFG
Waldi
P.S. Ich hatte keine Nachschulung und werde auch nie eine machen!
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