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Zitat von Carsten
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Zitat von chris
2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen)
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Wenn ich aber meine Maschine entdrossele und trags nicht ein, ist für die auf einmal der verbaute Zustand entscheidend.
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naja mein prob war ja das ich klasse a beschränkt hab! deswegen wärs für die polizei interessanter gewesen was im schein steht und nicht das die drossel eingebaut ist!