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Alt 17.03.2005, 20:21:33   #27
chris
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Zitat:
Zitat von Carsten
Zitat:
Zitat von chris
2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen)
Wenn ich aber meine Maschine entdrossele und trags nicht ein, ist für die auf einmal der verbaute Zustand entscheidend.
naja mein prob war ja das ich klasse a beschränkt hab! deswegen wärs für die polizei interessanter gewesen was im schein steht und nicht das die drossel eingebaut ist!
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