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Alt 18.03.2005, 01:09:58   #29
ricky2000
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Also wenn die Drossel de facto eingebaut ist, aber (noch) nicht eingetragen ist, kann einem das doch wohl keiner einen Strick draus drehen.
Dann sollen sie das Mopped halt zum Gutachter schicken.
Sobald die Drossel bei mir drin ist, werd ich damit fahren, auch wenn ich vielleicht noch nen Tag auf nen TÜV-Termin warten muss.
Und mit der Bescheinigung vom TÜV (noch) ohne geänderten Fahrzeugschein sollten sie genau so zufrieden sein.
Wenn natürlich nix eingetragen ist UND auch wirklich keine Drossel drin ist, dann ist das natürlich tatsächlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, das kann man drehen und wenden wie man will.

Seh ich das richtig?
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