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Alt 08.04.2003, 18:15:57   #11
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Zitat von Poldi
Übrigens, anderes Thema, wenn die Bremsen nicht funktionieren kann man dich nicht belangen, denn der Fahrzeugführer (nicht der Halter!) muß vor Fahrtantritt überprüfen, ob das KFZ in Ordnungsgemäßem Zustand ist.
Sorry. Aber das ist definitiv falsch! Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand sind immer Halter UND Fahrer!

Gruß
Jörg