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Alt 10.04.2003, 17:47:29   #3
bunnu
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Theoretisch bräuchte der TÜV dieses Gutachten.
Aber es wäre ja Selbstverarschung, wenn man sich ne offene Version eintragen lässt, aber mit einer gedrosselten fährt.
Deshalb reichts den meisten TÜVlern wenn Du dort hinfährst und eventl. die alten ausgebauten Teile vorzeigst.

Benjamin
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