Lies mal die Zulassungssachen der StVzO.
Dort steht halt drin, dass Leichtkrafträder ein Versicherungskennzeichen haben und Kraftfahrzeuge ein Zulassungskennzeichen mit Ortskürzel, Buchstaben und Ziffern.
Suzi hat recht:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... a_148.html