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Alt 25.03.2005, 23:18:19   #12
ricky2000
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Lies mal die Zulassungssachen der StVzO.
Dort steht halt drin, dass Leichtkrafträder ein Versicherungskennzeichen haben und Kraftfahrzeuge ein Zulassungskennzeichen mit Ortskürzel, Buchstaben und Ziffern.

Suzi hat recht: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... a_148.html
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