Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.04.2005, 18:36:59   #14
Suzirider
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Suzirider
 
Registriert seit: 21.08.2004
Ort: Reichersbeuern
Alter: 44
Beiträge: 1.060
Standard

glaub es, oder glaub es nicht. ist mir egal. Ist aber so. Wenn ist, dann schau in der Beck´sche nach

EDIT: Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
__________________
I wanna thank you, mam, I wanna thank you, Dad, for brinning this fucking world to a better end!!

Marylin Manson
Suzirider ist offline   Mit Zitat antworten