Ich bekomme von Suzuki eine ABE. Speziell für dieses Baujahr, weil die die damals werksseitig mit Five-Stars VVK ausgelieftert haben.
Die haben bei Suzuki mit dem Fall gerechnet, dass die ABEs teilweise verlorengehen (z.B. bei Halterwechsel) und deshalb noch ein paar in Reserve. Und eine davon soll ich angeblich demnächst bekommen (suzuki untypisch übrigens umsonst)
Was 'ne ABE hat muss man doch nicht eintragen, oder?
Wenn ich mich irre bitte korrigieren.
~Idefix~
doppelEDIT:
Meinst Du die ABE NR.: 30436,
mit dem Gutachten Nr.: 14AG0123 mit den Anlangen 01 und 02?
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