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Alt 14.04.2005, 09:43:37   #28
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Wo ist denn dass Problem?

Unterm Helm wird Dein Gesicht kaum zu erkennen sein. Sollte es zu teuer werden, oder gar Fahrverbot, dann sagt Du, Du bist nicht nicht gefahren und zum Fahrer verweigerst Du die Aussage nach §§52 u. 55 BGB (Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Blutsverwandten, Lebenspartnern und angeheirateten Angehörigen).

Dann kostet Dich das ganze 18,50 Euro Einstellungsgebühr.
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