Genau, Drunken. Es kommt überhaupt kein Fahrtenbuch!!!!
Das gibt es nur, wenn man sagt, man weiss nicht mehr wer gefahren ist (z.B. bei Firmenwagen o.ä.).
Außerdem:
Selbst wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, braucht dieses nicht herausgerückt werden, wenn man dadurch sich selbst, oder Personen nach BGB §§52 u. 55 belasten würde. Dazu darf in Deutschland niemand gezwungen werden!!!!!
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