14.04.2005, 12:10:45
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#34
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Zitat von Nusspapst
Außerdem:
Selbst wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, braucht dieses nicht herausgerückt werden, wenn man dadurch sich selbst, oder Personen nach BGB §§52 u. 55 belasten würde. Dazu darf in Deutschland niemand gezwungen werden!!!!!
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Das würde die gesamte Fahrtenbuchgrundlage aushebeln, und DAS glaubst du doch wohl selber nicht, oder ???
Wenn du verpflichtet wirst (gal, ob das beim ersten male kommt, oder nicht) musst du es auch vorzeigen, wenn ein Richter das sehen will, egal, ob du dich oder deine Angehörigen damit belastest.
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