@King Madness: Jaja, es gibt viele Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, die gerne am Grundgesetz und am BGB vorbeiarbeiten wenn dies denn zum Erfolg führt.
Wenn Du im vorgenannten Fall mit Deinem Rechtsbeistand vor Gericht erscheinst und dieser einigermaßen Fit ist, dann brauchst Du es nicht herausgeben.
Wenn das aber schon das X-te Mal ist, dann kann der Richter zur Gefahrenabwehr beschließen, dass Du es rausrücken mußt, weil eben die Wahrscheinlichkeit eines weiteren Verstoßes sehr hoch ist.
Zur "Gefahrenabwehr" dürfen die Jungs fast alles, was im Verhältnis zur Gefahr steht. Natürlich nicht foltern o.ä.(hmm...obwohl ich mir da bei in Bayern nicht so sicher wäre...

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