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Alt 18.04.2005, 12:44:40   #14
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Zitat:
Zitat von ricky2000
Andererseits ist das Lenkerschloss bei der Kaskoversicherung wohl Vorraussetzung für Zahlung bei Diebstahl.
Wenn es geklaut wird und wieder auftaucht und das Lenkerschloss nicht drin war (also nicht geknackt wurde), versuchen die sich um die Zahlung zu drücken. Aber wenn ein anderes Schloss dran war, sollte das auch ok sein.
Hat zumindest mein Fahrlehrer erzählt.
Ich hab eh keine Kasko.
klingt gut! und wie beweise ich es, das ich ein bremsscheibenschloss dran hatte, oder bin ich nicht in der beweislast?

könnte ja dann jeder sagen das er ein schloss hatte. die schlüssel hätte ich dann noch, könnte ich aber auch gerade gekauft haben.

wir gehen jetzt mal davon aus das moped wurde eingeladen oder das schloss fachmänisch entfernt, ohne anzeichen von sabotage zu hinterlassen.
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