naja.. wenn der hintere schon auf der Spur war als der vordere gewechselt hat und der vordere nich durch Zeugen nachweisen kann, dass er den Blinker früh genug gesetzt hat kann man ihm evtl. noch ne Teilschuld reindrücken... Ob das die feine englische Art is lass ich mal dahingestellt
(Erinnere mich aber an nen Urteil, wo der Hinterherfahrende recht bekam, weil der vorne nich nachweisen konnte, dass er den Blinker früh genug gesetzt hat)