hi,
das passt jetzt evt. nicht unbedingt zu deinem unfallhergang aber evt. hilft dir das weiter, laß dich durch einen rechtsanwalt oder durch den rechtsanwalt des adac beraten (den kannst du einmalig kostenlos zu rate ziehen, habe ich auch getan) und konfrontiere ihn mit der "besonderen sorgfallspflicht beim linksabbiegen"
folgendes, das wissen leider die wenigsten, als "linksabieger hast du eine bsondere sorgfallspflicht", der du nachkommen muß.
bekannte gaben uns diesen hinweis, und genauso haben wir das auch in dem unfallberich formuliert. und wir haben zu 2/3 recht bekommen, weil so ein dussel beim linksabbiegen sich nicht eindeutig links eingeordnet hat, es sah so aus als wenn er in zweiter spur parken würde, und in dem moment als wir dann links an ihm vorbei wollten, fiel ihm dann ein abzubiegen, bums. um rechts an ihm vorbeizufahren war durch parkende autos kein platz mehr.
gute genesung!!!!
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