@Sandman: Ich glaub, beim Entdrosseln ist das auch was anderes, denn wozu sollte jemand sein Motorrad auf entdrosselt ummelden, wenn er die Entdrosselung gar nicht vorgenommen hat. Die umgekehrte Version ist deutlich wahrscheinlicher. (Als ich meine Entdrosselung eintragen lassen hab, wollte der TÜV nicht mal das Gutachten sehen. )
Falls beim download nicht das passende Gutachten dabei ist, kriegst du das auch beim Händler. Aber wie man ohne Händler nachweist, dass man die Drosselung wirklich verbaut hat, weiss ich auch nicht.
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