23.04.2003, 14:30:42
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#3
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Erfahrener Benutzer
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Das dürfte deine Probezeit keinen Abbruch tun.
Du wirst eine Mängelkarte bekommen, bei dem du die Maschine innerhalb von 7 Tagen zum TÜV bringen mußt und vielleicht ein Bußgeld zahlen müssen (wenn du das erste mal damit auffällst).
Was natürlich im Wiederholungsfall ist, da kann es bis hin zu Einzug der Maschine und eine Strafe gehen.
Grundsätzlich glit: für alle Teile, die keine ABE haben oder nicht eingetragen wurden, verliert deine Maschine dadurch die Zulassung und wenn du einen Unfall hast (egal, ob schuldig oder nicht schuldig) bist du der dumme und bekommst kein Geld.
Also alles schön eintagen lassen
Gruß
Georg
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