Hallöli,
selbst wenn's die Frau verkäuft; das zerlegt jeder gute Rechtsanwalt vor Gericht.
Mein Einwurf sollte nicht bedeuten, dass Du deinen Fahrlehrer danach abziehst! Sowas würde ich auch nicht machen. Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es zusätzliche Sicherheit gibt, falls sich im Nachhinein schwere Mängel zeigen. In so einem Fall hätte man gute Argumente bei einem klärenden Gespräch ...
Gruß
Andreas
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