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Alt 05.05.2005, 18:50:11   #21
CCAA
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Zitat:
Zitat von King Madness
Zitat:
Zitat von Moppedklaus
Hm, dachte die Warnwestenpflicht gilt nur für Dosenfahrer.
Für alle Kraftfahrzeugfahrer in CH, A, F, I
Teilweise falsch, und wo steht bitte da man in der Schweiz und in Frankreich eine Weste braucht???? Die einzigen Länder bei denen das Pflicht ist, sind Italien, Spanien, Portugal und Österreich. Hier die Hinweise des ADAC zu diesem Thema:

Italien

Das Tragen von Warnwesten ist für Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen ab 1. April 2004 für den Fall vorgeschrieben, dass sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften (also auf Landstraßen, Schnellstraßen oder Autobahnen) verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschrift sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern von dieser Pflicht ausgenommen.

Spanien

Fahrer von Pkw, Omnibussen und Fahrzeugen zur Güterbeförderung müssen künftig, wenn sie bei Panne oder Unfall ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Landstraßen verlassen, reflektierende Warnwesten tragen.
Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind nach dem Gesetzeswortlaut von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen.

Portugal

Als drittes Land nach Italien und Spanien hat nun auch Portugal Warnwesten zur Pflicht gemacht. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen dort seit 1. Januar 2005 eine Warnweste anlegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.
Fahrer von Kleinkrafträdern, Motorrädern, dreirädrigen Fahrzeugen bzw. Quads ohne Aufbau sind auch hier von der Warnwesten-Tragepflicht nicht betroffen.

Österreich

Auch in Österreich wird zum 1.5.2005 die Warnwestenpflicht eingeführt. Hier müssen lediglich Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnweste mitführen und nach einer Panne bzw. eine[m Unfall außerorts tragen.
Nach der gesetzlichen Definition wären bei mehrspurigen Fahrzeugen auch Fahrer von Motorrad-Gespannen, Trikes und Quads betroffen. Ob es hier eine Ausnahme geben wird, ist bislang noch nicht bekannt.


Verbandskasten in Österreich

Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).


Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu

ADAC: Maschine wird für 30 Tage beschlagnahmt

Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen DIN-Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße von 68 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.

Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.
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MfG Marc

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