Ich weiss nicht, ob die Versicherung so einfach die Märchensteuer einbehalten darf, oder bist Du Vorsteuerabzugsberechtigt (Firma)?
Also mir hat einmal ein Aussendienstmitarbeiter meiner Hausrat gesagt: Die Versicherung muß den Geschädigten so stellen, als sei der Schaden gar nicht passiert.
Ich würde dass so interpretieren: Wenn die Reparatur 3.100,- kostet, dann hast Du auch einen Wertverlust von 3.100,- (in der Realität noch höher). Würdest Du also den "Schrott" für Wiederbeschaffungswert minus 3.100,- verkaufen, dann muß die Versicherung diese Lücke auch decken, denn sonst würde sie Dich eben nicht so stellen, als sei der Schaden nicht passiert.
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