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Alt 07.05.2005, 20:54:11   #18
timo@gs500
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ja, das ist neue Rechtsprechung, hat mir der Anwalt so erklärt. Die Versicherung MUSS die Mwst. erstmal nicht zahlen, sondern KANN die Mwst. zunächst einbehalten (was sie wahrscheinlich auch tun wird). Es sei denn, dass Motorrad wird z.B. in einer Werkstatt repariert. Dann fällt die Mwst. an und MUSS auch erstattet werden. Risiko dabei: Man muss die Reparaturrechnung einreichen. Und wenn die billiger ausfällt als im Gutachten angeben, gibts wieder Ärger.


Eigentlich ist das aber ungerecht, denn als ich vor zwei Jahren die Kiste gekauft habe, hab ich ja schon Mwst. bezahlt
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