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Alt 10.05.2005, 21:16:27   #42
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Zitat von King Madness
Blöde Frage am Rande, hat der besitzer sich eigentlich schon gemeldet ?

Aber mal davon abgesehen : Es war Fahrerflucht

Wenn man einen Unfall an einem Parkenden Fahrzeug hatte, muss man eine angemessene Zeit warten (Die Gerichte sprechen hier unterschiedlich : von 15 min bis über 1 Std.) und rundfragen, ob jemand der Anwohner ggf. den Besitzer kennt (ist hier scheinbar beides nicht gemacht worden).

Wenn man sich anschließend vom Unfallort entfernt, hat man gut sichtbar Seine Fahrzeugdaten, Seinen Namen und Adresse und die Versicherung anbringen (wurde gemacht).

Anschließend hat man den Unfall bei der nächstgelegen Polizeidienststelle zu melden (ist auch nicht gemacht worden ).

Wenn der Besitzer jetzt fies ist, läuft er zur Polizei und du kannst deinen Führerschein für die nächsten 2 Jahre an den Nagel hängen.
nicht ganz richtig, es gibt diesbezüglich eine änderung, und zwar genau dann, wenn es um kleine schäden geht. dennoch muss alles getan werden, damit die personalien aufgenommen werden. aber eine "wartezeit" ist nicht mehr zwingend erforderlich. ich werde die quelle nachreichen. hab sie im moment nicht vorliegen
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