So.. Als ehemaliger 125er-illegal-entdrosselt Fahrer mal ein Wort:
- Die Haftpflichversicherung muss, auch wenn man illegal fährt, zahlen.
- Die Haftpflichtversicherung darf den ausgezahlten Betrag nur bis zu einer gewissen Obergrenze vom Versicherten zurückverlangen.
- Die Haftpflichtversicherung darf kein geld zurückverlangen, wenn man nachweisen kann, dass der Unfall nicht aufgrund der illegal gesteigerten leistung entstanden ist.
-Nach einem Unfall wird sich (in der Realität) kein Mensch die Mühe machen eure Mühle auseinander zu pflücken und den Vergaser durch zu messen und da nach einer eventuell entfernten Drossel zu suchen.
Hab mich damals sehr genau mit dem ganzen auseinandergesetzt. Bei meiner GS bleibt die Drossel erstmal drin, weil der Motor jetzt 25tkm gedrosselt (größtenteils in ner Fahrschule) gelaufen ist und ich nich sicher bin ob ich ihm mit der Entdrosslung nich deutlich mehr schade