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Alt 13.05.2005, 13:45:01   #66
Salvan
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Starrsinn auf beiden Seiten

Deshalb sind Mißverständnisse zwischen Bikern und Autofahrern an der Tagesordnung. Dies kommt vor allem im Stau ans Tageslicht. Viele Zweiräder fahren dann zwischen den Fahrzeug-reihen durch und ärgern damit die Mehrzahl der Autofahrer.

Typische Meinung der Autofahrer:
"Viel zu riskant! Wenn der Motorradfahrer im toten Winkel ist, kann ich ihn nicht sehen. Öffne ich die Tür oder fahre näher an die Mittellinie, dann liegt er schon am Boden."

Typische Meinung der Biker:
"Die sind doch nur neidisch, daß wir ein wenig schneller vorankommen!"

Bei einer Vorsicht, welche halbwegs vernünftige Motorradfahrer sowieso praktizieren, ist Vorbeischlängeln zwischen Autoschlangen und öfterer Fahrspurwechsel, auch kurz vor der Abbiegespur ERLAUBT.

(Quelle: Motorrad - Magazin #6/99 Seite 65)


Hintergrund

Die wenigsten Motorradfahrer haben während der Fahrt die Möglichkeit, sich per Radio oder Mobiltelefon über die aktuelle Verkehrslage zu informieren. Dadurch ist es ihnen nicht möglich, einen Stau weiträumig zu umfahren. Zudem sind Motorradfahrer den Witterungseinflüssen stärker ausgesetzt, als unsere Auto fahrenden Verkehrspartner. Gerade in den stauträchtigen Sommermonaten führt das Tragen spezieller Motorradbekleidung, das aus Gründen der Verkehrssicherheit gefordert wird, zu ernsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der im Stau
wartenden Motorradfahrer.

Zum Überholen bzw. Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen muß der Fahrstreifen nicht gewechselt werden. Macht der Kraftradfahrer von der Möglichkeit des Vorbeifahrens / Überholens Gebrauch, hat er dabei jedoch die Grundregel des §1 Abs. 2 StVO zu beachten. Er muß sich dabei so verhalten, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ein kleiner Tipp am Rande:
Wer seine innerliche Wut schlecht unter Kontrolle hat, damit meine ich ebenso die Autofahrer wie die Beiker, sollte folgendes beachten:
Faustrecht auf der Straße kostet auf Dauer den Führerschein Wer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer handgreiflich wird, weil er sich an deren Fahrweise stört, riskiert den langjährigen Verlust seiner Fahrerlaubnis. Er erweist sich als charakterlich ungeeignet, am Verkehr teilzunehmen

(LG Zweibrücken, 1 Qs 120/95-12/95 und LG Koblenz, 2103 Js 2341 F/94-8 Ns).

(Quelle des gesamten Textes oben: http://www.holbor.de/Motorrad)


Ich hab allerdings noch nix offiziell-gesetzliches dazu finden können...
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~ Salvan

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