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Alt 14.05.2005, 13:24:25   #80
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Da ich Genzgänger in die Schweiz bin, und jeden Tag über die Grenze muss, fahre ich auch an der Schlange vorbei . In der Schweiz sind die Fahradwege durch gelbe Markierungen gekennzeichnet und dürfen von anderen Verkehrsteilnehmer benutzt werden, sofern Fahrradfahrer nicht gefährdet oder behindert werden.
Natürlich ist ein Rechtsüberholen in der Schweiz auch verboten, und bei den Bussgeldtarifen in CH will ich das auch gar nicht wissen, sonst macht das Möpp fahren gar keinen Spass mehr.


Bis jetzt hat noch kein Zollbeamter, Schweiz oder Deutschland, etwas zu mir gesagt oder mich deshalb angehalten.
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