Hab mich heute bei meinem Verkehrsrecht-Dozenten schlaugemacht.
Mit Motorrad durch Gasse:
Verbotenes Rechtsüberholen, denn zum Überholen benötigt man einen freien Fahrstreifen. Verstoß gg. §5, Abs.1 StVO (50€, 3Pkt)
Die Ausnahme aus §7, Abs.2a "Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen:" greift in diesem Fall nicht, denn dazu muss der rechte Fahrstreifen auch frei sein. Wenn nicht, sind wir wieder beim verbotenen Rechtsüberholen
So wird es von der Bezirksregierung Düsseldorf (Autobahnpolizei) gehandhabt.
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