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Alt 31.05.2005, 21:46:02   #16
ricky2000
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Zitat:
An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:

eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite
Na also. Ich habe übrigens kein Wort zur Pflicht von Parkleuchten gefunden. Nur Abblendlicht und Fernlicht sind Pflicht und vorgeschrieben (ausser bei Mofas oder so)

Und wie ich vermutet habe:

Zitat:
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Also muss man zum Parken im Dunklen nur den Reflektor dran haben.
Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

Edit: Nur austragen muss man das Standlicht vermutlich weil es wohl Teil der Betriebserlaubnis der GS ist.

Edit: Möglicherweise müssen Motorräder, die nach EG-Recht zugelassen sind, doch ein Parklicht haben, habe aber keine eindeutigen Quellen dazu gefunden. Trifft auf eine GS aus den 90ern aber wohl eher nicht zu
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