Zitat:
An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite
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Na also. Ich habe übrigens kein Wort zur Pflicht von Parkleuchten gefunden. Nur Abblendlicht und Fernlicht sind Pflicht und vorgeschrieben (ausser bei Mofas oder so)
Und wie ich vermutet habe:
Zitat:
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Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
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Also muss man zum Parken im Dunklen nur den Reflektor dran haben.
Nachzulesen hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
Edit: Nur austragen muss man das Standlicht vermutlich weil es wohl Teil der Betriebserlaubnis der GS ist.
Edit: Möglicherweise müssen Motorräder, die nach EG-Recht zugelassen sind, doch ein Parklicht haben, habe aber keine eindeutigen Quellen dazu gefunden. Trifft auf eine GS aus den 90ern aber wohl eher nicht zu