Zitat:
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Zitat von ricky2000
Und wie ich vermutet habe:
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Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
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Also muss man zum Parken im Dunklen nur den Reflektor dran haben
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richtig... by the way: mir wurde an meiner alten gs mal beim tüv als geringer Mangel das fehlen des rückstrahlers bemängelt
und zu dem schloss mit bzw ohne parklichtfunktion: sowas hat meine 92 honda cbr 600 auch nicht.