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Alt 15.06.2005, 19:29:39   #23
ghostrider
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
da hatta dich veralbert...der vordere Blinkerabstand muss eigentlich nur >240mm betragen.
Das is echt ne schwachsinige Regelung aber nach EG - Recht muss der Abstand 240 mm sein du brauchst aber nen Standlicht

Und nach dem ganz normalen Recht muss der Abstand 340 mm sein und brauchst kein Standlicht,

und da Blinkerabstand einfacher is, hab ich mich halt dafür entschieden
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