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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi
hab mir die kleinen blinker von polo für 9,95€ gekauft und hab jetzt ein problem mit den vorderen, wiel die müssen ja 34cm auseinander sei, meine sind aber gerade mal 24cm auseinander, weiss jemand wo ich so eine verlängerung herbekomme?? |
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#2 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
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lass es doch einfach so ... sagt eh keiner was dazu ...
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich würds auch so lassen. nur wenn du zum tüv musst würde ich es verlängern...
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#4 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
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auch fürn tüv ist es egal
der hat weder das bandit federbein bemerkt, noch die nicht eingetragenen stummel bemängelt ( obwohl ichs ihm gesagt hatte ) ebenso spritzschutz ( fehlt komplett ) nocht den abstand der blinker bemängelt
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Servus,
stimmt ist egal. Da schaut kein Tüv und kein Schnittlauch drauf. Greetz Jim |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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thx für die antworten. dann will ich das mal hoffen, muss nämlich nächsten monat zum tüv!!
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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wie gesagt, eigendlich interessierts keinen, nur musst eich leider wegen diesem "da guckt eh keiner drauf" ein 2tes mal beim tüv antanzen weil man mir sonst keine plakette draufgeklebt haette...
wenn man pech hat wird halt nachgemessen und dann muss man es halt aendern.
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#8 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
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wenn man mit den tüv leuten vernünftig redet geht das schon alles.
ist halt alles ne sache der art und weise ...
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
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Alter: 49
Beiträge: 925
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Hmmm das mit dem Abständen kommt laut meinen Prüfer auf die Zulassung an. Meine hat z.B. eine EU-Zulassung und hat nachdem andere Abstände und Einzelheiten zu beachten.
Z.B.: Ein Motorrad mit Zulassung nach StVZO benötigt zwingend eine Hinterrad-Abdeckung, die maximal 15 Zentimeter über der Hinterachse aufhören darf. Im Regelwerk der EU-Richtlinie ist eine solche Radabdeckung allerdings nicht vorgesehen. Deswegen darf ich ohne fahren. Werde versuchen es mir so auch eintragen zu lassen - mal sehen was passiert. |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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woran erkenne ich, ob mein motorrad eu-zulassung oder stvzo zulassung hat?
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
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Alter: 49
Beiträge: 925
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Bei mir hat der Prüfer vorne am Rahmen nach zwei E Aufklebern gesucht. Da die wohl drauf sind soll es ein E-Zulassung sein. Ist sicher auch noch im Brief vermerkt. Müsste ich mal rauskrammen
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Servus,
ist die EU Zulassung nicht erst gültig für Motorräder die nach dem 01.01.2004 als Erstzulassung, zugelassen wurden? |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
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Das halte ich für ein Gerücht - sonst hätte meine Maschine ja niemals eine EU Zulassung - die sie aber laut meinem Tüv Mann definitiv hat.
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich würde halt (wenn es nur die Blinker sind die den TÜV stören könnten) vorm TÜV die Orginal Blinker schnell wieder ran bauen!
Oder du gehst zur Dekra, die sind zumindest hier viel lockerer!!! |
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#15 | |
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Gast
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Zitat:
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
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Hmm meine Maschine könnte ja auch ein Reimport sein - keine Ahnung. Ein Kumpel von mir hat auch einen 96er Polo mit EU-Zulassung. Ich such heute abend mal den Brief raus. Irgendwo muss das ganze ja vermerkt sein - ausser auf den Aufklebern am Rahmen. Meine Maschine ist deutlich älter als 98/99
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Habe folgendes gefunden:
Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (steht im Fahrzeugbrief,ca. ab Baujahr 199 beziehen sich auf EG-Recht,das heißt,es gibt keine konkrete Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung. Und weil es in anderen EG-Ländern keine Definitionen über die Mindestlänge gibt, dürfen auch in Deutschland Besitzer dieser "Mobbeds" unbehelligt vom TüV,geschweige der Polizei, herum fahren. (Sollte es sich bei einer Verkehrskontrolle herausstellen,daß die kontrollierenden Beamten nichts von dieser Verordnung wissen (wissen wollen ?),so kann man sie "freundlich" auf diesen Umstand hinweisen) Anders bei Motorrädern ohne eben beschriebene EG-Zulassung. Hier gilt das "nationale" Recht. Bedeutet,daß oft noch folgendes Maß (vorgegeben irgendwann Anfang 1960 !) eingehalten werden muß: Höchstens 150 mm darf die untere Kante der Radabdeckung über der Mitte der Hinterradachse enden. Länger darf die Abdeckung natürlich sein Das Maß wird aber im unbeladenem,sprich ausgefederten Zustand ermittelt. Gerade Enduros mit ihren langen Ferderwegen "erfreuen" sich deshalb mit zusätzlichem Plastik im Bereich der Radabdeckung. Zu finden hier: http://www.eigenbau-chopper.de/tuev.htm |
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
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Beiträge: 925
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Hab nun im Brief nachgeschaut und mein Mopped hat eine EWG Betrieblserlaubnis (gleich EU) als Ausführung wird auch GS500EU genannt. Ist wohl ein Reimport Fahrzeug da der Brief auch nachdatiert wurde (EZ) und erst 1995 ausgestellt wurde.
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#19 |
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Gast
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back to thread!!
also welche masse stimmen jetzt?? polo: vorne 24cm hinten 18 cm??? louis: vorne 34 cm hinten 24 cm??? |
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#20 | |
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Gast
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Zitat:
Mindestabstand vom Scheinwerferrand zum Blinker sind 100mm. |
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