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Alt 06.02.2006, 20:19:47   #1
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Standard "imaginäre" drosselung einbauen

Hi Leute!

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man sich ne Drosselung selbste einbaut (die man auch von außen nicht sieht - man müsste schrauben um sie zu entdecken) und die dann eingetragen haben will (Gutachten zu besorgen ist ja kein Problem).
Geht das? Die werden doch beim TÜV nicht verlangen, dass man das Mopped wieder ganz auseinander schraubt. Bei mir würden sich die Kosten von 110 auf 98Ps fast halbieren - ca. 230€ weniger im jahr.
Hat also jemand Erfahrung damit?
 
Alt 06.02.2006, 20:22:59   #2
PEOPLES
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hmm, ich bin ja kein rechtsverdreher, aber die drossel ist in dem fall ja unwirksam, weil sie nicht dem gutachten entspricht, und zählt bei nem unfall quasi nicht -> offen gefahren.
dafür kannst auch einfach so die drossel eintragen lassen, und auf die eigentliche drossel ********
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Alt 06.02.2006, 21:02:58   #3
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jo, so dachte ich mir das auch.
aber es stimmt auch nicht, dass man direkt dran ist. es muß nachgewiesen werden, dass der unfall wegen fehlender drosselung passiert ist, was sehr schwer sein dürfte, bei einem unterschied von 12ps in der 100ps region.
 
Alt 06.02.2006, 21:22:44   #4
PEOPLES
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Zitat:
s muß nachgewiesen werden, dass der unfall wegen fehlender drosselung passiert ist, was sehr schwer sein dürfte, bei einem unterschied von 12ps in der 100ps region.
jo, aber das ist doch genau dieselbe situation, ob du nun eine selbstgebaute drossel, auch wenn die einwandfrei funktionieren sollte, oder ohne drossel fährst, im falle eines falles, hängen sich gutachter und versicher an dem detail auf.
da würde ich mir an deiner stelle nur das gutachten irgendwo besorgen, und dann nen faulen prüfer suchen. oder eben wirklich drosseln.
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Alt 07.02.2006, 00:37:15   #5
ricky2000
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Zitat:
Zitat von KrayZea_M
jo, so dachte ich mir das auch.
aber es stimmt auch nicht, dass man direkt dran ist. es muß nachgewiesen werden, dass der unfall wegen fehlender drosselung passiert ist, was sehr schwer sein dürfte, bei einem unterschied von 12ps in der 100ps region.
Neenee, bei solchen Änderungen (Leistung, Abgas, Lautstärke…) erlischt die generelle Betriebserlaubnis.
Dann hast du immer die Arschkarte .
Zumindest, soweit ich weiss.
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Alt 07.02.2006, 05:56:46   #6
PEOPLES
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aber die versicherung bleibt erstmal regresspflichtig.

was stimmt, ist, das der festgestellte mängel mit dem unfall übereinstimmen muss. wegen nem defekten rücklicht kann dir keiner kommen und sagen, "ich hab dich von vorne nicht gesehen", das muss shcon zusammenhängen.
will dir die laune nicht vermiessen, aber ich denke das die gutachter in den meisten fällen behaupten, das es an der leistung lag, zumindest in jedem fall, in dem du anscheinend zu schnell gewesen bist (und das sind moppedfahrer ja eh pauschal )
OT:
mir hat nen polizist mal ernsthaft erzählen wollen, das ich mit mienem mopped nicht schrittgeschwindigkeit fahren kann, weil wegen reifendrehzahl und so (ist ja nicht ohne grund ne grundfahraufgabe)
hab deswegen auch nen knölchen bekommen (auf der anderen seite war ich ja auch bissi schneller )
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Alt 07.02.2006, 06:02:34   #7
killed2
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Zitat:
Zitat von KrayZea_M
jo, so dachte ich mir das auch.
aber es stimmt auch nicht, dass man direkt dran ist. es muß nachgewiesen werden, dass der unfall wegen fehlender drosselung passiert ist, was sehr schwer sein dürfte, bei einem unterschied von 12ps in der 100ps region.
Ich würde eher sagen, verzichte auf die 12PS, das dürfte jetzt kein großer Einschnitt sein und du bist auf der sicheren Seite.
__________________
Faulheit - das ist, wenn jemand mit dem Cocktail-Shaker in der Hand auf das nächste Erdbeben wartet.
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Alt 07.02.2006, 08:06:44   #8
The_Master
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Also Vaddern hatte sein Möppi, als 27 Ps noch billiger als 34 wwaren auch von 34 auf 27 runtergedrosselt. Als er dann in der Werkstatt war, hat der Mech dann gemeint mach die Drossel raus, macht dir nur den Motor kaputt und ist sowieso nit nachweisbar ohne schrauben.
Also ob gedrosselt oder nicht, da DU verantwortlch bist welchen Zustand dein Mopped hat, trägt der Tüv dir das Mit Gutachten problemlos ein. Gibt ja auch keinen Werkstattzwang in D. Aber du bist dann auch selber dafür verantwortlich.
Meine Meinung: Entweder du sparst Geld, dann Drossel rein und drinlassen, oder nit, dann auch offen eingetragen. Du weißt nie wann was passiert und wer dir nen Strick draus drehen will.
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben!
MFG
The_Master
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Alt 07.02.2006, 08:18:35   #9
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ich persönlich würde auf die 12ps verzichten und eine reale drossel einbauen.

der unterschied dürfte nur im portemonnaie spürbar sein, dass da 1/10 der leistung fehlt.


und niemals vergessen: es gibt für jeden furz sachverständige.

wenn du also mit deinem mopped nen unfall baust (auto rammt dich, auto stellt sich quer, dein mopped fliegt auf andere straßenseite, tanklastzug erfasst dein mopped und nimmt die danebenstehende brücke mit und läuft aus.....), dann wird die versicherung mit sicherheit nicht sagen "ach komm, das is uns egal ob er die drossel hatte". klar wird sie bezahlen müssen, wird sich die kohle aber von dir wiederholen werden, wenn sie den hauch einer chance hat. und da wird sie einiges dransetzen.


aber das muss jeder selber wissen - ich bezahl lieber das doppelte bevor ich mir ne drossel einbaue, die 1/3 der leistung killt *g*
 
Alt 07.02.2006, 10:48:57   #10
King Madness
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Ich würde auch besser auf die 12 PS verzichten.
Gutachter einer Versicherung ziehen jeden Faden aus der Tasche um dir nachzuweisen, das deine Maschine nicht den baulichen Bestimmungen entspricht und dann erlischt die Betriebserlaubniss und du dürftest das Ding gar nicht bewegen.

Im Falle eines Falles zahlt die Versicherung zwar, aber die holt sich mind. 75% von dir wieder zurück.

Die Ersparniss ginge in dem Falle nach hinten los.

Ich begreife sowieso nicht, warum die Versicherungen bei 100 PS solch einen gewaltigen Salto nach vorne machen und warum die Motorradhersteller dann darauf nicht reagieren.
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Alt 07.02.2006, 10:53:06   #11
Lax
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Zitat:
Zitat von King Madness
...
Ich begreife sowieso nicht, warum die Versicherungen bei 100 PS solch einen gewaltigen Salto nach vorne machen und warum die Motorradhersteller dann darauf nicht reagieren.
weil sie auf den markt reagiert haben

die 98ps-regel is ja gefallen weil der markt mehr wollte und 110ps bei ner z klingen besser als die 95 einer fazer, obwohl bei ähnliche fahrleistungen haben
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Alt 07.02.2006, 10:55:09   #12
King Madness
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aber fast das doppelte an Prämie ist doch schon unverschämt und schon fast Wucher ...
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Alt 07.02.2006, 11:10:36   #13
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Zitat:
Zitat von PEOPLES
was stimmt, ist, das der festgestellte mängel mit dem unfall übereinstimmen muss. wegen nem defekten rücklicht kann dir keiner kommen und sagen, "ich hab dich von vorne nicht gesehen", das muss shcon zusammenhängen.
Jau, stimmt generell, aber "Fahren ohne Bertriebserlaubnis" is n anderes Kaliber als ein kaputtes Rücklicht.
Deshalb hättest du bei einem Rücklicht oder abgefahrenen Reifen Recht. Da müssten sie den Einfluss des Mangels nachweisen. Wenn man allerdings illegal was an der Leistung geschraubt hat, ist die BE automatisch futsch und damit auch der Versicherungsschutz (steht in jeden Versicherungsunterlagen). Die müssen zwar erstmal vorstrecken, holen sich aber wie geschrieben wurde, so viel zurück wie sie dürfen.
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Alt 07.02.2006, 13:05:17   #14
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ok ok, ich denk mal ich bau die drosselung wirklich ein.
aber ist ja auch eigentlich (für mein problem) egal. mache es ja selber und da man es von außen nicht sieht, bin ich mal gespannt was ich machen muss, ums eingetragen zu bekommen.
 
Alt 07.02.2006, 14:15:29   #15
ricky2000
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Ich denke, die Eintragung dürfte kein Problem sein. Du brauchst halt nur n Gutachten, aber das müsste ja dabei sein.
Meinen Eimer hab ich auch selbst gedrosselt und bin damit dann zuerst zur Dekra (der wollte lieber nicht) aber der Hausprüfer (GTÜ) von ner Moppedwerkstatt umme Ecke hat das dann eingetragen, nachdem ich ihm genau erklärt hatte, was ich gemacht hab.
Halt vorher absprechen, dann sollte das gehen.
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Alt 07.02.2006, 15:39:14   #16
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Zitat:
aber fast das doppelte an Prämie ist doch schon unverschämt und schon fast Wucher ...
Also bei meiner 600er Srad kosten mich die 110 offenen PS das doppelte an Versicherung mehr. Das lustige ist: Wenn ich mir eine offene ZX10R zulegen würde, würde diese offen fast ebenso viel kosten wie meine offene 600er... Schon recht bizarr. Aber mir genügen meine 98 PS.
Sind auch besser für den Geldbeutel
 
Alt 07.02.2006, 20:03:43   #17
André1
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98PS mit 19? Hab' ich was verpaßt?
André1 ist offline  
Alt 07.02.2006, 20:06:16   #18
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Zitat:
Zitat von André1
98PS mit 19? Hab' ich was verpaßt?
Jetzt wo du es erwähnst fällt es mir auch auf ...
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Alt 08.02.2006, 02:22:02   #19
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wenn man vorher schon 2 jahre 125er gefahren ist, darf man dann nicht direkt offen fahren? hat mir mal jmd. erzählt. habs zwar nit geglaubt, aber man weiß ja nie.
 
Alt 08.02.2006, 05:30:09   #20
PEOPLES
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ne, die 2 jahre 125er kann man sich als probezeit anrechnen lassen, das war die geschichte mit führerschein weg, sobald man punkte kassiert.
der stufenführerschein ist ne eigene sache, also entweder unter 25 generel 2 jahre , bzw. über 25 auf ner 34ps maschine gelernt -> 2 jahre gedrosselt fahren,
oder über 25 und auf ner maschine mit über 34PS gelernt -> offen.
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PEOPLES ist offline  
Alt 08.02.2006, 08:51:31   #21
Patzomat
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[quote=King Madness]
Zitat:
Zitat von "André1":h8o0h6no
98PS mit 19? Hab' ich was verpaßt?
Jetzt wo du es erwähnst fällt es mir auch auf ...[/quote:h8o0h6no]
Da Snakeskin am 11.02. 20 wird, könnts doch grad so passen
 
Alt 08.02.2006, 14:42:39   #22
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Alles coll Leute:

Zitat:
Da Snakeskin am 11.02. 20 wird, könnts doch grad so passen
Patzomat hats voll erfasst
Aber meine Gixxer steht schon seit Oktober bei mir...
Und das Thema mit der Versicherung hatte ich grade erst, da ich die ja ändern musste. Die GS behalte ich aber, keine Sorge!

Die Fährt mein Papachen jetz weiter, der is nämlich auch sehr begeistert von der kleinen...
Nur die Drossel muss bei der noch raus **hihi**

Achja, die 2 Jahre 125er lassen sich nur auf die Probezeit anrechnen. Diese wird dann um ein Jahr verkürzt. Traf aber bei mir nich zu, da ich nur nen Rollerführerschein vorher hatte (klasse M).

mfg
 
 

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