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#1 |
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Erfahrener Benutzer
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hallo,
ich habe letztens bei meiner Vergaser-ausbau-aktion gemerkt, dass die Maschine garnicht gedrosselt ist (115er Düsen und Loch im Gasschieber ist zugekittet) Haben wir hier vielleicht einen der sich mit der rechtlichen Lage auskennt unter uns ? Ich meine ich darf ja noch keine ungedrosselte fahren (im August erst Führerschein gemacht) und ich schätze mal Versicherungsschutz fällt da auch flach, oder ? Das is ja schon ne Straftat ohne dass ich davon wusste. Und der Vorbesitzer wußte ja garantiert auch nix davon (kann er zumindest behaupten) wo liegt da jetzt die Schuld ? und was sollte ich am besten machen in der Sache ?
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
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Hy,
wenn im Kaufvertrag steht 34 PS, hat aber 46 PS, ist das ein erheblicher Mangel. Du hast also gute Chancen, dass der Verkäufer die Umrüstung bezahlen muß. Umrüsten würde ich aber in jedem Fall.
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Gruß Krafti ---------- |
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#3 |
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Gast
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Wäre aufjedenfall Illegal.
Also Drosseln. Auch wenn ein Unfall Passiert und du hattest nicht schuld bekommst du teil Schuld, weil die nicht gedrosselt ist. |
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#4 |
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Super-Moderator
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Als Besitzer, bzw. Nutzer eines Fahrzeugs darfst du dich nicht darauf verlassen, was dir der Vorbesitzer sagt. Wenn die Maschine dann zu viel PS hat, weil sie nicht gedrosselt ist, bleibt das zumindest zum Teil immer auch an dir kleben. Der Halter ist für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich!
Also in jedem Fall drosseln. Krafti hat auch recht, die Zusicherung, dass es sich um eine 34 PS-Maschine handelt, die dann nicht gedrosselt ist, also 46 PS hat, ist ein erheblicher Mangel, mit dem man das Geschäft rückgängig machen könnte. Dann hast du aber kein Motorrad mehr und musst wieder von vorne anfangen. Oder du verlangst von dem Verkäufer, dass er die Drossel bezahlt. Wenn der nicht mitzieht, bleibt dir aber nur der Gang zum Gericht. Es fragt sich halt, was günstiger ist, selbst umrüsten oder ein Prozess? Es wäre fahren ohne Fahrerlaubnis, und wenns die Versicherung herausfindet, könnte die dich in Regress nehmen. Da hat Verbali Recht.
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
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kann ja auch gut sein, dass dieser auch nichts davon wusste, weil er nie reingeschaut hat, und alles die werkstatt hat machen lassen.
Zitat:
aber ich glaube kaum das du sonst irgendwie damit durchkommst. denke nen schlechtes gewissen reden ist das was am besten zieht. davon abgesehen merkt das eh keine sau, ob das dingesn nun gedrosselt ist, oder nciht.
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#6 |
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Benutzer
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hi, ich bin zwar net so der fan davon wenn man beim kauf übern tisch gezogen wird.. aber warum so ein aufstand und rechtsanwälten geld in rachen schmeißen, bzw rechtsschutzversicherung belasten.. die 2 düsen
kosten dochnicht die welt, und die zwei löcher öfnen ist doch a net das problem?? oder.. ich würde sie auf jeden fall wieder drosseln..
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Das Leben ist ein scheiss Game --- Aber die Grafik ist geil ! |
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#7 | |
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Administrator
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Zitat:
dafür würd ich mir den aufwand mit dem verkäufer rumzustreiten garnicht machen
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#8 |
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Gast
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Aber dann könnteste probleme beim TÜV bekommen... Also bei mir wollte der nen ANchweis von na Werkstat haben, dass die auch wirklich gedrosselt ist... Und den konnte ich ihn leider nicht liefern, da ich se ja selber gedrosselt habe. Und so nen Teilgutachten (sogar mit originalstempel) haben den auch nicht gereicht... Deswegen musste ich zur Werkstatt fahren und die einmal reingucken lassen, das se mir bestätigen, dass die drossel drin ist.
Das ganze hat mich dann 48€ gekostet. Aber vielleicht war das auch nur bei mir so, weil ich eine 21ger Abnahme machen musste, weil die Maschine schon seit 3 Jahren abgemeldet war. |
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#9 | |
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Administrator
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Zitat:
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#10 |
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Gast
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Ups
Ja dann das entweder so machen wie Verdi meinte oder bei e-bay nach na drossel gucken, wenne glück hast kostet die da auch manchmal nur so 15€ (musste aber schnell sein |
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#11 |
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Administrator
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er hat doch alles für ne drossel ... sind ja schon die passenden löcher drin gewesen ... und 2 neue düsen kosten auch nur 15 euro ...
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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ok danke leutz.. is wohl wirklich am einfachsten die Düsen selber einzubauen bevor ich da noch Geld und Zeit in einen Streit mit dem Vorbesitzer reinstecke
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#14 | |
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Administrator
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z.b. verbali, besserwisser, arne, obelix, etc
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#15 |
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Stammtisch Bodensee
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Ich bin vor einigen Wochen auch draufgekommen, dass meine laut Zulassung gedrosselt ist (in Wirklichkeit aber nicht ist).
Hat mich auch nie intressiert, weil im Kaufvertrag nichts von gedrosselt/ungedrosselt drin gestanden ist. Aber vom Versicherungsbetrag ändert sich eh nichts (für mich)
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#16 | |
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Administrator
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Zitat:
vom versicherungsbetrag nicht aber von der haftung ... so hast du nämlich keinen versicherungsschutz mehr ...
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#17 |
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Stammtisch Bodensee
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wär ich mir nicht so sicher. Deutschland zahlt ja die Leistung, die verändert sich klarerweise mit einer Drossel.
Wir zahlen aber nach Hubraum, und da macht es keinen Unterschied ob die Drossel verbaut ist oder nicht. Das mit der Haftung betrifft bei uns was ich weiss nur Fahranfänger die noch in der Probezeit sind. Wieso sollte ich die Haftung verlieren wenn ich mit und ohne Drossel gleich viel löhne?
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#18 | |
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Erfahrener Benutzer
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#19 |
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Stammtisch Bodensee
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hierbei liegt die Betonung aber auf UNZULÄSSIG.
Wüsste nicht was an einem ungedrosselten Motorrad unzulässig sein sollte. Unzulässige Bauteile verändern entweder den Luftwiderstand, erhöhen die Leistung, sind lauter alls erlaubt, oder die Teile an sich sind nicht für den Strassenverkehr zugelassen.............
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#20 |
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Ich weiß nicht, wie das bei den ösis ist, aber hier ist das entdrosseln wohl eine gravierende Leistungssteigerung...
Und Leistungssteigerungen sind hierzulande Abnahme- und Ummeldepflichtig.
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#21 |
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Stammtisch Bodensee
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ja aber doch auch nur weil man dann mehr zahlen muss. Wenn man in D ungedrosselt fährt, obwohl eine Drossel eingetragen ist, dann ist es ( sehr überspitzt ausgedrückt) Versicherungsbetrug. Das da dann die Versicherung im Schadensfall aussteigt sollte klar sein.
Zur Leistungssteigerung: Nochmal, ob ich 1000 Kubik und 80 PS, oder 1000 Kubik und 180 PS ist egal, der Preis bleibt der gleiche. Bei Gelegenheit werd ich mal mitm Versicherer drüber reden. Aber jetzt ist ja eh Winter.........
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#22 |
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Public-Relations-Manager
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Also grade bei der GS kosten 34 oder 46PS bei der Versicherung das Selbe.
Die Klasse geht bis 50PS. Trotzdem hat man eine deutliche Mehrleistung gegenüber der Angabe in den Papieren. Und die Ummeldung bei der Versicherung muss ja auch mit der Abnahme eines Sachverständigen einher gehen.
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#23 | ||
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Erfahrener Benutzer
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Wenn Du dein Fahrzeug ungedrosselt versicherst und gedrosselt rumfährst hast du auch keinen Versicherungsschutz und begehst ( noch viel überspitzter ausgedrückt) ebenfalls Versicherungsbetrug! |
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#24 |
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Stammtisch Bodensee
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kommt drauf an wie man Versicherungsbetrug definiert.
In kurzen Worten aus meiner Sicht: Wenn man sich (auf nicht legalem Wege) einen finanziellen Vorteil verschafft
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#25 |
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Gast
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Recht ist oft nicht das, was das normale Rechtsempfinden dafür hält.
Ausserdem gehts in beim Stufenführerschein ja oft auch darum, ob einer überhaupt mit der entsprechenden Leisutung fahren DARF. |
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#26 | |
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#27 |
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Reichts denn dem Versicherungsfritzen, wenn ich ihm die Leistung SAGE?
Will der keinen Nachweis?
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#28 | ||
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Erfahrener Benutzer
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das andere ist der fahrer, der eben die entsprechende berechtigung braucht.
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#29 | |
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#30 | |
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#31 |
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In D haben wir eine Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (gilt nur für die Haftpflicht).
Sinn und Zweck dieser Bestimmung, ist auch gesetzlich im Pflichtversicherungsgesetz festgeschrieben, ist, dass der am Unfall nicht schuldige Unfallbeteiligte seinen Schaden ersetzt bekommt. Voraussetzung ist hierbei, dass ein gültiger Versicherungsvertrag beim Unfallgegner (der den Unfall verursacht hat) besteht. Der besteht i.d.R. bereits schon, wenn die Versicherungsdoppelkarte ausgehändigt wird (Versicherungsdoppelkarte = Deckungszusage). Es gibt zwar dann auch noch Rücktrittsrechte bei der Versicherung, z.B. wenn man die Prämie nicht bezahlt, zuerst muss die Versicherung jedoch den Schaden des Unschuldigen zahlen. Der Versicherungsvertrag bleibt auch bestehen, wenn am Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen werden die das Versicherungsrisiko erhöhen, z.B. Entfernen der Drossel u.a. Das fällt unter den Begriff Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer. Der Unfallgegner bekommt sein Geld auf jeden Fall. Was dann aber passieren kann ist, dass die Versicherung sich bei dem Versicherungsnehmer schadlos hält, d.h. ihn in Regress nimmt. Oder bei Kasko-Schäden diese nicht begleicht. Darüber hinaus hat die Versicherung, wie auch der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Wenn man es sich mit seiner Versicherung einmal verscherzt hat, wird die einem kündigen. Ob man dann aber eine Versicherung zu den selben Konditionen findet, wird sich dann zeigen. Übrigens geben die Versicherungen auch Informationen untereinander weiter, ähnlich der Schufa. Die wollen/müssen ja auch die anständigen Versicherungsnehmer und sich selbst vor den schwarzen Schafen schützen.
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#32 | |
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#33 |
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Stammtisch Bodensee
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naja, ganz so hart kanns wohl nicht sein.
Wenn einer einen Unfall habe mit einem Auto an dem einige Sachen verändert sind, dann ist man normalerweise genug gestraft wenn man auf den Unfallkosten sitzenbleibt. So wie ihr das schreibt kann der nie wieder Autofahren, weil er bei keiner Autoversicherung mehr eine Haftpflicht bekommt. Denke nicht das das so ist, nur wird hald die Prämie ungleich höher sein, aber da die ja überall für denjenigen steigt (weil die Versicherungen untereinander gut informiert sind) kann ich gleich bei der alten Versicherung bleiben.........
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#34 | |
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#35 |
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Stammtisch Bodensee
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na das nenn ich mal so richtig hardcore
hab ich nicht gewusst
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#36 | |
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#37 | ||
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#38 | |
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#39 |
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mal wieder auskram das Thema und hi MoP
habe das selbe Problem wie donmop und habe daher mal ganz unverbindlich meinen versicherungsheini gefragt, was im falle eines unfalles passieren könnte, wenn die maschine mehr leistung hat, als im Fahrzeugschein steht. Er meinte nur, das ich Sie ja angeblich gedrosselt (steht auch im FZ-Schein) gekauft habe und da ich nicht aus der Branche komme und demzufolge auch keine Ahnung von der Materie habe Bin mir da zwar nicht ganz sicher, da: Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Aber erwarten die echt von einem, das jeder, sobald er eine gebrauchte maschine kauft, das ding nochmal für haufen kohle aufm leistungsprüfstand bzw. inne werkstatt zum auseinanderschrauben und nachgucken bringt ? Ansonsten sind die wegen den 9 PS da so hinterher? Anzeige wegen Versicherungsbetrug + Strafe für fahren ohne FS (Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 1 Jahr) Ich bin ehrlich, hab meine ganze Kohle jetzt für Mopped, Klamotten und Führerschein ausgegeben und keinen Cent mehr übrig ^^ Drosselsatz wäre frühestens in 3 - 4 Monaten drin |
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#40 | |
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Gast
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Ist ne Gewissensfrage....muss jeder für sich entscheiden und sollte sich aber über etwaige Konsequenzen im klaren sein. |
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#41 | |
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Erfahrener Benutzer
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Gut, bei der Drosselung einer GS (also 9 PS mehr) wird sich wohl kaum eine Versicherung quer stellen und gute Versicherungsvertreter werden das biegen. Es ist ein Unterschied, ob ich sage, ich kenne den Unetrwschied von 36 oder 45 PS nicht, oder ob ich sage ich kenne den Unterschied zwischen 36 PS zu 160 PS von einer GSX-R 1000 nicht. Wenn man dir jedoch nachweisen kann, das du den Verdacht haben musstest (z.B. weil du ein "Schrauber" bist, oder weil du (z.B. im I-Net) angibst, du kommst mit 180 km/h durch die Kurve), wird dir die Versicherung den Hals langziehen.
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#42 | |
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#43 | |
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Ein Drosselsatz kostet gebraucht nun wirklich nicht die Welt. Wenn du das nicht hast, frage ich mich ernsthaft, wie du deine GS unterhalten und warten willst
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#44 | ||
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Zitat:
relativ spontan eine etwas höhere Rechnung bekommen habe und die überhaupt nicht einkalkuliert war Aber ein paar Tage vor der Prüfung mit dem Führerschein aufzuhören wäre wohl auch ziemlich dämlich. Jetzt wurde das Mopped soweit fahrtüchtig gemacht (kettensatz neu) und ganz ehrlich, um Sie jetzt stehen zu lassen, dafür juckts einach zu sehr in den Fingern. Da warte ich doch schon so lange drauf Naja was man hier so im Forum liest, kostet so ein Drosselsatz neu ca. 100,- Euro und gebraucht ca. 50,- Euro. Unterhalt sollte gehen, Fahrkosten sind nicht soviel mehr, als würde ich mir ne Monatskarte kaufen und Versicherung und Steuern sind seit na Weile bezahlt Wenn wer günstig nen Drosselsatz für ne 92er GS rumliegen hat, freu ich mich über ein Angebot. |
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#45 |
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PS: benötige Gasschieberanschlag Höhe: 18 mm
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#46 | |
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btw: Stell das besser in den Marktplatz, da wird's auch gefunden
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wenn du so wenig Kohle hast, fang schon mal an die 80-90€ für die Zulassung zusammenzusparen
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#48 |
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und eintragen musste die drosselung ja so oder so sonst biste in der ersten kontrolle sofort am arsch
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#49 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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wieso? wenn die Drosselung doch schon im Fz-Schein steht..........
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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#50 |
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Benutzer
Registriert seit: 27.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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richtig, drosselung ist bereits eingetragen, laut vorbesitzerin aber ausgebaut, sprich offen ...
@ SWM: zugelassen und verischert isse schon auf mich daher nur einbauen und losfahren, dachte ich zumindest ^^ PS: Führerschein vor 10 mins bestanden jetzt die nächste Hürde ^^ der TÜV |
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