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Alt 23.04.2003, 11:37:09   #1
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Beiträge: n/a
Standard Was blüht einem mit anderen Spiegeln?

Hi,
hab mal ne frage mit was muss amn rechnen wenn man von der polizei angehalten wird und die sagen die Spiegel sind zu klein

Und man noch probezeit hat

Wird diese dann verlängert? und wie sieht es mit den kosten aus?
 
Alt 23.04.2003, 11:53:51   #2
Native Chick
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Beiträge: 373
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Hallo,

ich habe mir vor ca. 2 jahren die F1 spiegel von Gericke gekauft. Wie ich jetzt herausgefunden habe sind die garnicht zugelassen. Na ja ich war damit sogar schon zwei mal beim TÜV und der hat nichts gesagt oder gemerkt. Was allerdings passiet wenn doch jemand was sagt weiss ich leider nicht

Chick
Native Chick ist offline  
Alt 23.04.2003, 14:30:42   #3
King Madness
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Standard

Das dürfte deine Probezeit keinen Abbruch tun.
Du wirst eine Mängelkarte bekommen, bei dem du die Maschine innerhalb von 7 Tagen zum TÜV bringen mußt und vielleicht ein Bußgeld zahlen müssen (wenn du das erste mal damit auffällst).
Was natürlich im Wiederholungsfall ist, da kann es bis hin zu Einzug der Maschine und eine Strafe gehen.

Grundsätzlich glit: für alle Teile, die keine ABE haben oder nicht eingetragen wurden, verliert deine Maschine dadurch die Zulassung und wenn du einen Unfall hast (egal, ob schuldig oder nicht schuldig) bist du der dumme und bekommst kein Geld.

Also alles schön eintagen lassen
Gruß
Georg
__________________
Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
King Madness ist offline  
Alt 23.04.2003, 14:34:38   #4
Gamble
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oder auf unwissend stellen und sogar dem tüvonkel erzählen, dass du die susi so gekauft hast und das die letztes mal auch so durch den tüv gegangen ist und du keine ahnung hattest blablabla...häufig ist der tüv nur geldmacherei...
 
Alt 23.04.2003, 14:38:39   #5
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Moin Moin,

Ich wohne hier genu bei einem Honda Händler, der baut Streetfighter auf, der war auch schon im Winterbmit ner Hornet 600 mit Zahnriemen Antrieb in der Motorrad, und die Verkaufen die Bikes nur mit den Kleinen Spiegeln!

Und ich habe bis jetzt schon viel gehöhrt über nicht eingetragene Teile, aber wegen Spigeln, wurde bis jetze noch kein bike einbkassiert, geschweige den ein höheres bußgeld erhoben!

mfg
 
Alt 23.04.2003, 18:32:46   #6
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Zitat:
Zitat von King Madness
für alle Teile, die keine ABE haben oder nicht eingetragen wurden, verliert deine Maschine dadurch die Zulassung und wenn du einen Unfall hast (egal, ob schuldig oder nicht schuldig) bist du der dumme und bekommst kein Geld.
Zeig mir einen Fall wo jemand wegen einem nicht eingetragenen NICHT UNFALLRELEVANTEN Teil beim Crash keine Kohle gekriegt hat. So pauschal würde ich das nicht formulieren. Wenn du natürlich mit selbstentworfenen Bremsscheiben rumfährst und was passiert ist das was anderes. Aber wenn dir z.B. einer die Vorfahrt nimmt, und deine Spiegel sind nicht zugelassen ist das ziemlich wurschd!

Fabian
 
Alt 23.04.2003, 20:47:00   #7
Arne
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Benutzerbild von Arne
 
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Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 1.705
Standard

hi,
zu kleine spiegel sind kein problem denke ich. das wird geduldet so lange du überhaupt zwei spiegel dran hast und die größer als ein geldstück sind .
außerdem wiegesagt die spiegel die du dir da ausgesuchst hast, sind schon groß genug.


Zitat:
Grundsätzlich glit: für alle Teile, die keine ABE haben oder nicht eingetragen wurden, verliert deine Maschine dadurch die Zulassung und wenn du einen Unfall hast (egal, ob schuldig oder nicht schuldig) bist du der dumme und bekommst kein Geld.
das war mal so. jetzt gilt, es muß geprüft werden ob das teil den unfall verursacht hat, wenn nein dann ist das kein problem.
eine ausnahme gibt es aber: alle teile die den motor und dessen leistung betreffen sind davon ausgenommen, wenn sie da was feststellen hast du ein problem. das schließt alles mit ein : luftfilter, vergaser, motor, auspuff müssen zugelassen sein.

arne
__________________
GS 500E .. '01-'?? .. alles original
Arne ist offline  
Alt 23.04.2003, 23:10:30   #8
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hab heut mal im AKtalog geschaut da steht nicht im Geltungsbereich der STvo zugelassen darauf hin hab ich bei Louis angerufen und die meinten das die nit erlaubt sind da der Spiegel keien 60 cm2 Fläche hat da er oval verläuft und nicht rechteckig

Also hab ich mir ein paar legale Speigel bestellt naja was solls vll später mal aber auf die neuen blinker freu ich mich schon endlich mal keine so wäscher mehr
 
Alt 02.05.2003, 20:55:48   #9
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Beiträge: n/a
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Das mit den spiegeln ist schon toll!! Jetzt schreiben die sowas in den katalog wie ich mir die gekauft habe, habe zuerst in den katalog geschaut und wie ich die gekauft habe auch nochmal gefragt!! die haben dann gesagt ja die sind zulässig! und der Tüv sagt ne die sind zu klein! Egal habe mir zum TÜV andere angebaut und gut wars
MFG Timo
 
 

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